Speedy
  
 
   
 
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 05.03.2012 14:20 | 
   
  
  
  
  
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     Speedy
  
 
   
 
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      DFB-Sportgericht bestätigt Antrag des Kontrollausschusses 
 
Eintracht Frankfurt wurde am heutigen Nachmittag vom DFB-Sportgericht im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen „fortgesetzten unsportlichen Verhaltens“ mit dem Ausschluss seiner Anhänger zum nächstmöglichen Auswärtsspiel in der zweiten Bundesliga belegt. 
Das Sportgericht folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, gegen den Eintracht Frankfurt zuvor Widerspruch eingelegt hatte. 
Hintergrund des Urteils waren wiederholte pyrotechnische Vergehen von Eintracht-Anhängern bei Auswärtsspielen, zuletzt gegen Fortuna Düsseldorf am 13. März. 
Der Vorstand entschied, keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das Urteil wird damit im Rahmen des Auswärtsspiels gegen Union Berlin am Montag, den 26. März, vollzogen. 
„Wir können und wollen es nicht riskieren, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen und am Ende zu einem sportlich noch wichtigeren Zeitpunkt diese Strafe zu kassieren,“ so der Vorstandsvorsitzende von Eintracht Frankfurt, Heribert Bruchhagen 
      
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 12.03.2012 19:45 | 
   
  
  
  
  
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