Super.... H.B: dies passt genau zu deiner schon seit langer Zeit durch geführten Planlosigkeit.
Diese 8 Punkte stehen schon in den AGB´S von Eintracht Frankfurt AG. und sollten jedem Karten Käufer / Besitzer bekannt sein.
Was ist denn daran Neu ?
Punkt 3 ist nur mit anderen Worten dasselbe wie Punkt 1.
Punkt 5 wird nochmal im Punkt 8 aufgearbeitet.
Auf Eintrittskarten der 70er stand schon .... das abbrennen von Feuerwerkskörpern und das tragen von Waffen ist untersagt.
Also bitte was ist da jetzt neu ??????
Auszug der AGB Dauerkarte im Anschluß:
11.3 Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.
11.4 Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, kann Eintracht Frankfurt ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion verweigern oder des Stadions verweisen.
__________________ Gruß Thomas 
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Thomas B&W am 19.07.2011 21:10.
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