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Verhaltenskodex für Eintracht-Fans
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Geschrieben von Thomas B&W am 19.07.2011 um 21:03:
Diese 8 Punkte stehen schon in den AGBŽS von Eintracht Frankfurt AG. und sollten jedem Karten Käufer / Besitzer bekannt sein.
Was ist denn daran Neu ?
Punkt 3 ist nur mit anderen Worten dasselbe wie Punkt 1.
Punkt 5 wird nochmal im Punkt 8 aufgearbeitet.
Auf Eintrittskarten der 70er stand schon .... das abbrennen von Feuerwerkskörpern und das tragen von Waffen ist untersagt.
Also bitte was ist da jetzt neu ??????
Auszug der AGB Dauerkarte im AnschluĂ:
11.3 Pyrotechnische GegenstĂ€nde, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und Ă€hnliche gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde, GlasbehĂ€lter, Dosen, Spirituosen und alkoholische GetrĂ€nke, illegale Drogen oder sonstige GegenstĂ€nde, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abtrĂ€glich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt fĂŒr werbende, kommerzielle, politische oder religiöse GegenstĂ€nde aller Art, einschlieĂlich Banner, Schilder, Symbole oder FlugblĂ€tter. Die vorgenannten GegenstĂ€nde dĂŒrfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorlĂ€ufig in Verwahrung zu nehmen. Das ĂuĂern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstöĂigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.
11.4 Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttÀtig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, kann Eintracht Frankfurt ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion verweigern oder des Stadions verweisen.
Gruß Thomas